Bei Kursen wird eine Anwesenheitsliste geführt, um bei etwaigen Krankheitsfällen schnell nachvollziehen zu können, wer noch gefährdet sein könnte. TeilnehmerInnenlisten sollten gemäß der Empfehlung des BMSGPK bis 28 Tage nach der Veranstaltung aufgehoben werden, um bei einem Infektionsfall die Erhebungen der Behörde zu beschleunigen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung des Ausbreitungsrisikos zu leisten.
Des Weiteren muss jeder Kursteilnehmer bzw. deren gesetzliche(r) Vertreter/In eine Einverständniserklärung in der ersten Kursstunde dem Kursleiter übergeben bzw. per Email vorweg an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden.
Hier finden Sie das Formular